Landeslehrpreis

Jährliche Verleihung an fünf bis sieben ProfessorInnen

Der Landeslehrpreis für die Fachhochschulen wurde erstmals 1996 vergeben. Er wird jährlich an fünf bis sieben Preisträger verliehen und ist mit insgesamt 56.000 Euro dotiert. Das Preisgeld ist für dienstliche Zwecke nach freier Entscheidung des Preisträgers oder der Preisträgerin verwendbar. Das Vergabeverfahren sieht ein Vorschlagsrecht der Studierenden vor. Nach positiven Voten der jeweiligen Fachhochschulsenate, der Arbeitsgruppe „Leistungsanreize in der Lehre (LARS)“, sowie der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen entscheidet das Wissenschaftsministerium über die Vergabe.
 
"Qualitätvolle akademische Lehre ist für das Ansehen einer Hochschule von größter Bedeutung. Sie ist die Grundlage für einen hervorragenden wissenschaftlichen Nachwuchs, ohne den exzellente Forschung undenkbar ist. Weil gute Lehre sich nicht von selbst versteht, zeichnet Baden-Württemberg sie durch den Landeslehrpreis aus."
[Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg]